Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir bemühen uns, den Webauftritt des Leibniz-Instituts für Atmosphärenphysik e.V. an der Universität Rostock (IAP) barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Landesbehindertengleichstellungsgesetz MV (LBGG M-V) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für www.iap-kborn.de
Diese Webseite des IAP ist wegen der folgenden Ausnahmen nur teilweise mit den Vorgaben des LBGG M-V in Verbindung mit der BITV 2.0 vereinbar.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit basiert auf einer vom IAP durchgeführten Selbstbewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen des LBGG M-V in Verbindung mit der BITV 2.0.
Für die durchgeführte Selbstbewertung wurde die Webseite BITV-Test genutzt.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei:
- Farben und Kontraste sind in einigen Fällen nicht barrierefrei.
- Es liegt keine kontraststarke Version der Webseite vor.
- Nicht alle PDF-Dokumente liegen in einer barrierefreien Form vor.
- Es liegt keine Version der Webseite in leichter Sprache vor.
- Bei einigen Tabellen fehlt die Zuordnung von Tabellenzellen.
- Teilweise fehlen Beschreibungen für Tabellen.
- Teilweise fehlen Alternativen / Alternativtexte für Bilder und Videos
- Teilweise fehlen Alternativen / Alternativtexte für Bedienelemente
- Die Hierarchie der Überschriften wird teilweise nicht eingehalten.
- Die Webseite kann nicht ausschließlich über die Tastatur bedient werden.
Unverhältnismäßige Belastung:
Texte in einfacher Sprache liegen für die Beschreibung des Instituts und die Navigation der Webseite vor. Es existieren keine weiteren Texte in einfacher Sprache.
Wissenschaftliche Inhalte können nur teilweise in leichter Sprache beschrieben werden. In den meisten Fällen richten sich die Inhalte an ein Fachpublikum mit entsprechendem Vorwissen. Die Verwendung einschlägiger Fachterminologie und Ausdrucksweisen ist in Teilbereichen des Internetangebotes den nutzenden Zielgruppen und teilweise ihrer wissenschaftlichen Vorbildung geschuldet. Dennoch bemüht sich die Redaktion um klare Verständlichkeit bei der Formulierung der Texte.
Die mehr als tausend Webseiten des IAP werden von vielen Redakteuren gepflegt. Die Schulung der Redakteure und Prüfung der Webseiten auf Barrierefreiheit ist ein kontinuierlicher Prozess am IAP.
Wann und wie wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 24.11.2020 erstellt bzw. überarbeitet.
Möchten Sie Barrieren melden?
Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit: webadmin@iap-kborn.de
Kontakt zum Bürgerbeauftragten von MV
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit dem IAP nicht erfolgreich war, können Sie sich an Bürgerbeauftragten von MV wenden:
Matthias Crone
Bürgerbeauftragter
Schloßstraße 8,
19053 Schwerin
Tel.: 0385 525 2709
Fax: 0385 525 2744
Email: post@buergerbeauftragter-mv.de
Rechtsgrundlagen
Informationen zur Rechtsgrundlage finden Sie über nachfolgende Links: