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IAP: ein Institut der Leibniz-Gemeinschaft

Gründungsgeschichte, Rechtsform, Organe

Auf Empfehlung des Wissenschaftsrates wurde am 1. Januar 1992 das Institut für Atmosphärenphysik an der Universität Rostock e.V. gegründet. Seitdem gehört es zu den Forschungseinrichtungen der Blauen Liste. Das sind  selbständige Forschungseinrichtungen für die Forschung von überregionaler Bedeutung und gesamtstaatlichem wissenschaftspolitischem Interesse, die auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung zwischen Bund und Ländern über die gemeinsame Förderung der Forschung nach Artikel 91b des Grundgesetzes vom 28.11.1975 (Rahmenvereinbarung Forschungsförderung) finanziert werden.

Die meisten der Blaue Liste Institute wurden 1995 Mitglied der neu gegründeten Wissenschaftsgemeinschaft Blaue Liste (WBL), die sich Ende 1997 in Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz (WGL) umbenannt hat. Daher trägt unser Institut seit dem 18. Oktober 1999 offiziell den Namen Leibniz-Institut für Atmosphärenphysik e.V. an der Universität Rostock.

Anfang 1992 wurde Herr Prof. Dr. Hans Hinzpeter zum Gründungsbeauftragten für das IAP ernannt. Zum 1. April 1993 wurde Herr Prof. Dr. Ulf von Zahn zum ersten Direktor des Instituts bestellt. Am 1. September 1999 wurde Herr Prof. Dr. Franz-Josef Lübken, vormals am Physikalischen Institut der Universität Bonn tätig, zum neuen Direktor des Instituts bestellt. Zum 01. Oktober 2021 wurde Prof. Dr. Claudia Stolle, vormals Leiterin der Sektion "Geomagnetismus" am GFZ Potsdam, zur Direktorin des Instituts bestellt.

Das Leibniz-Institut für Atmosphärenphysik wird als eingetragener Verein (e.V.) geführt. Laut Vereinssatzung sind die Organe des Vereins:

  • die Mitgliederversammlung,
  • das Kuratorium
  • die Direktion des Instituts.

In allen wissenschaftlichen Angelegenheiten des Instituts werden das Kuratorium und der Direktor durch einen Wissenschaftlichen Beirat beraten. Die Gremien des IAP tagen in regelmäßigen Abständen: die Mitgliederversammlung und der wissenschaftliche Beirat einmal im Jahr, das Kuratorium einmal oder zweimal im Jahr.